Rechtsanwalt

Unsere Schwerpunkte:

  • Wirtschafts- und Arbeitsrecht
  • Vertrags- und Grundstücksrecht
  • Familien- und Erbrecht

Unsere Besonderheit: Da wir gleichzeitig Steuerberater sind, haben wir die steuerlichen Folgen der Rechtsgebiete stets im Auge und beraten gern dazu.

Wirtschafts- und Arbeitsrecht

Im Rahmen unserer handels – und gesellschaftsrechtlichen Expertise beraten wir Unternehmer in allen Fragen des Wirtschaftsrechtes, u.a. Gründung von Gesellschaften wie GmbH, UG, GbR, KG, Erstellung von Gesellschaftsverträgen wie Satzung, Geschäftsführeranstellungsvertrag, GmbH-Recht, Streit zwischen Gesellschaftern, Begleitung bei Unternehmenskauf etc. Zudem unterstützen wir bei Marken – und Wettbewerbsrecht durch Beratung bei Markenrecht, u.a. Beratung und Vertretung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Im Arbeitsrecht unterstützen wir durch

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Zeugnissen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen
  • Vertretung vonals Arbeitnehmer oder Arbeitgeber vor Gericht bei Kündigungsschutzklagen, Klagen wegen Entgeltansprüchen etc.
  • Beratung zu Schadenersatzansprüche, Sonderzahlungen (Gratifikationen, Weihnachtsgeld), Prüfung von Rückzahlungsvereinbarungen zu Fortbildungskosten etc.

Vertrags- und Grundstücksrecht

Im Vertragsrecht unterstützen wir durch:

  • Gestaltung und Durchführung von Verträgen,
  • Geltendmachung von Ansprüchen und Rechten aus den Verträgen,
  • Prüfung der Erfüllung von im Vertrag eingegangenen Verpflichtungen und
  • Möglichkeit zur Beendigung von Verträgen

Bei Immobilien und Gründstücken erbringen wir insbesondere die folgenden Leistungen:

  • Beratung zu und Erstellung von Kaufverträgen, Bauträgerverträgen, Schenkungsverträgen, Übergabeverträgen, z.B. vorweggenommene Erbfolge, Wohnungseigentumsverträgen, Asset und Share Deals, Due Diligence
  • Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
  • Steuerliche Beratung in Zusammenhang mit Liegenschaftstransaktionen im Hinblick auf Grunderwerb- und Einkommensteuer
  • Grundbuchsrecht, Bauvertragsrecht

Familien- und Erbrecht

Eine Scheidung ist für Privatpersonen und insbesondere auch für Unternehmer eine große und einschneidende Herausforderung, bei welcher wir durch Beratung und Vertretung vor Gericht gern unterstützen. Bitte beachten Sie, dass wir Scheidungen nur insgesamt betreuuen können und nicht z.B. nur die steuerliche Seite, wenn der Fall durch einen anderen Anwalt betreut wird.
Gern beraten wir auch bei einer Scheidungsfolgevereinbahrung oder auch bei Eheverträgen im Vorfeld der Eheschließung.

Im Erbrecht unterstützen wir bei der Beratung und Gestaltung der bestmöglichen Lösung bei Testamenten und erbrechtlichen Vereinbahrungen. Wenn nötig, unterstützen wir Sie auch vorgerichtlich oder gerichtlich z.B. bei Verfahren um Erbscheinserteilung, Pflichtteilsprozessen und in der Erbauseinandersetzung mit den anderen Erben.

Weitere Rechtsgebiete

In weitere Rechtsgebieten unterstützen wir auf Anfrage im Einzelfall. Dabei verfügen wir über einen vielfältigen Erfahrungsschatz, welchen Sie u.a. in unserer Gegnerliste ersehen können.

Gegnerliste Rechtsanwalt Drews