Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 27.11.2024 entschieden, dass eine Geschwisterermäßigung beim Elternbeitrag für die Kinderbetreuung auch für Halbgeschwister gelten muss, welche in der gleichen Gemeinde betreut werden. Dies gilt auch unabhängig davon, ob die Halbgeschwister neben dem gemeinsamen Elternteil auch mit dem anderen Elternteil des einen Kindes in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.