Am 02.07.2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Beschäftigungsgeber werden nunmehr ausdrücklich verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzuführen. Die Whistleblower-Richtlinie und das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz bezwecken einen umfassenden Schutz von Whistleblowern.
Als zweite, gleichwertige Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen wird beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet. Die Bundesländer können darüber hinaus eigene Meldestellen einrichten.
Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ist die Frist zur Einrichtung der Meldestelle bereits am 02.07.2023 abgelaufen. Bußgelder drohen ab dem 1.12.2023. Unternehmen mit mehr als 50 aber weniger als 250 Beschäftigten haben noch bis zum 17.12.2023 Zeit.