BFH bestätigt – Veräußerungsgewinne aus Kryptogeschäften sind Einkommensteuer pflichtig

Der BFH hat jüngst die Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne aus Bitcoin, Ethereum und anderen bejaht. Die Kryptowährungen stellen nach Auffassung des BFH andere Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar, die bei Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft unterliegen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert