Nach einer Pressemitteilung des OLG Karlsruhe wurde die Kennzeichnungspflicht für Werbung bis auf weiteres nochmals verschärf – nun sind selbst sog. „Tab Tags“ als Werbung zu kennzeichnen.
Das betrifft insbesondere auch die neuen Plattformen TikTok und Instagram.
Der BGH wird im Laufe des nächsten Jahres endgültig entscheiden.
Bitte berücksichtigen Sie dies und melden Sie sich gern bei Fragen.
Oberlandesgericht Karlsruhe -Urt. v. 09.09.2020, Az. 6 U 38-19 Tags als Werbung