Ab November 2024 soll durch das Bundeszentralamt für Steuern jedem wirtschaftlich Tätigen stufenweise ohne Antragstellung eine sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt werden.
Die Steuernummer bleibt auch nach Einführung der W-IdNr. in ihrer Funktion bestehen und ist zunächst insbesondere auf den steuerlichen Vordrucken der Landesfinanzbehörden wie bisher zu verwenden.
Die W-IdNr. entspricht in ihrem Aufbau der USt-IdNr. Zusätzlich wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt. Die USt-IdNr. ist wie gewohnt für Unternehmen, die innergemeinschaftlich grenzüberschreitend tätig sind, weiter zu verwenden. Wichtig ist, dass die W-IdNr. die USt-IdNr. nicht ersetzt.
Die W-IdNr. ist quasi eine steuerliche ID für Unternehmer, Freiberufler und Unternehmen und wird zukünftig verpflichtend als Identifizierungsmerkmal auf allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben sein. Die Verpflichtung soll jedoch erst ab 2027 bestehen.