Ab 01.01.2025 Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen
01.01.-2025 – 31.12.2026 Vorrang der Papierrechnung entfällt. Jedes Unternehmen darf E-Rechnungen versenden. Andere elektronische Formate dürfen nur mit Zustimmung des Empfängers genutzt werden.
01.01.2027 – 31.12.2027 Pflicht zur Versendung von E-Rechnungen im B2B-Bereich (Business to Business) für Unternehmen mit Vorjahresumsätzen über 800.000 EUR.
Ab 01.01.2028 Pflicht zur Versendung von E-Rechnungen für alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html