LSF Sachsen, Pressemitteilung vom 01.10.2024
Mit der Post erhalten derzeit viele Haushalte Einkommensteuerbescheide mit Nachzahlungsbeträgen von angeblich sächsischen Finanzämtern.
Prüfen Sie unbedingt Ihre Bescheide auf die Richtigkeit der Angaben:
Ist die Adresse des Finanzamtes korrekt? Ein Bescheid über Einkommensteuer wird von dem für den Wohnsitz örtlich zuständigem Finanzamt erlassen.
Wird die Zahlungsfrist von einem Monat eingehalten? Kürzere Zahlungsfristen weisen auf gefälschte Bescheide hin!
Ist die angegebene Steuernummer korrekt? Steuernummern in Sachsen beginnen mit einer 2XX/XXX/XXX.
Die Bankverbindung sächsischer Finanzämter ist nur korrekt, wenn hier die Deutsche Bundesbank angegeben ist.
Wem ein gefälschtes Dokument vorliegt, wird gebeten das zuständige Finanzamt zu informieren und Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Gleiches wird der Freistaat Sachsen bei den bereits festgestellten Fälschungen tun.
Quelle: Sächsische Staatskanzlei, Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen