Wer in den letzten 10 Jahren untervermietet hat, sollte über eine strafmildernde oder gar -befreiende Selbstanzeige nachdenken, bevor das Finanzamt einen Steuerbetrug aufdeckt. Dabei ist jedoch einiges zu beachten.
Der §371 der Abgabenordnung regelt die Selbstanzeige und verlangt als Voraussetzung für die Nichtbestrafung, dass per Erklärung alle unrichtigen Angaben der letzten 10 Jahre lückenlos und noch vor dem Bekanntwerden eines Steuervergehens berichtigt werden müssen. Sollten die Steuerbehörden in der Zwischenzeit eine Hinterziehung oder Verkürzung bemerkt haben oder sollte die Berichtigung aller unverjährten Falschangaben nicht vollständig sein, ist lediglich den Steuerfahndern geholfen, aber nicht dem Steuerpflichtigen.
Es ist also ratsam, sich fachkundige Hilfe in Steuerdingen zu suchen. Zu diesem und zu anderen Themen beraten wir Sie gern.