Ab 2020 steigt der Freibetrag für die steuerfreie Zuwendung von Gesundheitsleitungen an Arbeitnehmer von 500 EUR auf 600 EUR.
Steuerberater Rechtsanwalt
Ab 2020 steigt der Freibetrag für die steuerfreie Zuwendung von Gesundheitsleitungen an Arbeitnehmer von 500 EUR auf 600 EUR.